Batterieverordnung

Gemäß §12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBI. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist.

Die nachfolgenden Symbole

Eine schwarz-weiße Zeichnung von drei Mülltonnen mit durchgestrichenen Buchstaben.

bedeuten, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handeln, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: "Pb" (Blei), "Cd" (Cadmium), "Hg" (Quecksilber), "Li" (Lithium) / "Li-Ion" (Lithium-Ionen), "Ni" (Nickel), "Mh" (Metallhybrid), "Zi" (Zink).

Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.

Natürlich sind wir gerne bereit, die Altgeräte sowie Altbatterien oder Akkus kostenlos zurückzunehmen. Wenn Sie möchten, dass wir die Entsorgung übernehmen, senden Sie uns einfach das entsprechende Gerät oder die Batterien, bzw. Akkus zurück. Pakete sind entsprechend zu frankieren.

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